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   LAG Hamm, 20.01.1998 - 6 Sa 992/97   

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https://dejure.org/1998,13366
LAG Hamm, 20.01.1998 - 6 Sa 992/97 (https://dejure.org/1998,13366)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.01.1998 - 6 Sa 992/97 (https://dejure.org/1998,13366)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 1998 - 6 Sa 992/97 (https://dejure.org/1998,13366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestandteile der Leistungen an Arbeitnehmer aus der Direktversicherung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Abs. 2
    Betriebliche Altersversorgung: Überschußanteile aus einer Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 825
  • BB 1998, 542
  • DB 1998, 631
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Baden-Württemberg, 22.08.2016 - 9 Sa 42/16

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Überschussanteile

    Bei einer derartigen Konstellation erwirbt der Bezugsberechtigte die Überschussanteile, da sie erkennbar wie die Versicherungssumme behandelt werden sollen (LAG Hamm 20. Januar 1998 - 6 Sa 992/97 -, Rn. 63, juris).

    Allerdings stellt das LAG Hamm in der zuletzt genannten Entscheidung auch den Rechtssatz auf, dass die Überschussanteile und Sondergewinne aus einer zugunsten seiner Arbeitnehmer abgeschlossenen Lebensversicherung prinzipiell dem Arbeitgeber zustehen, da es sich dabei im Grunde um zu viel gezahlte Prämien handelt, die sich zur Abdeckung der Versicherungssumme nachträglich als nicht erforderlich erweisen (20. Januar 1998 - 6 Sa 992/97 -, Rn. 59, juris).

    Eine andere Beurteilung sei nur dann angebracht, wenn die Vertragschließenden vereinbart haben, dass die Überschussanteile und Sondergewinne zur Erhöhung der Versicherungssumme verwendet werden sollen oder wenn die verzinsliche Ansammlung dieser Erträge vorgesehen ist, ohne eine Bestimmung über das Bezugsrecht zu treffen (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen) 20. Januar 1998 - 6 Sa 992/97 -, Rn. 60, juris).

  • LAG Hessen, 06.02.2008 - 14 Sa 2014/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gewinnanteile einer Direktversicherung -

    Wenn eine anderweitige Vereinbarung fehlt, kann der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer Überschussanteile beanspruchen, wenn sie zur Erhöhung der Versicherungssumme verwendet werden oder ihre verzinsliche Ansammlung vorgesehen ist, ohne eine Bestimmung über das Bezugsrecht (LAG Hamm 6 Sa 992/97 v. 20.01.1998, DB 1998, 631).
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